Nach Abschluss des Berufsbildungsbereichs besteht die Möglichkeit, als Beschäftigter in den Arbeitsbereich der Werkstatt überzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht ausgeübt werden kann. Kostenträger der Rehamaßnahme im Arbeitsbereich ist der überörtliche Sozialhilfeträger, in Hessen der Landeswohlfahrtsverband. Eine Mitarbeit in der Werkstatt kann längstens bis zum Eintritt in die Altersrente angeboten werden.
Die einzelnen Arbeitsprozesse werden so gestaltet, dass jeder Beschäftigte mit seinen individuellen Fähigkeiten an der Leistungserbringung teilhaben kann. Im Rahmen einer angemessenen beruflichen Förderung nimmt die betreffende Person unter Anleitung eines Gruppenleiters in einem Arbeitsfeld zunehmend selbständig Aufgaben wahr. Es wird jedem Einzelnen ermöglicht, seine Leistungsfähigkeit zu entwickeln, erhöhen oder wiederzugewinnen und seine Persönlichkeit zu entfalten.