Nach Abschluss des Berufsbildungsbereichs besteht die Möglichkeit, als Beschäftigter in den Arbeitsbereich der Werkstatt überzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht ausgeübt werden kann. Kostenträger der Rehamaßnahme im Arbeitsbereich ist der überörtliche Sozialhilfeträger, in Hessen der Landeswohlfahrtsverband. Eine Mitarbeit in der Werkstatt kann längstens bis zum Eintritt in die Altersrente angeboten werden.

Die einzelnen Arbeitsprozesse werden so gestaltet, dass jeder Beschäftigte mit seinen individuellen Fähigkeiten an der Leistungserbringung teilhaben kann. Im Rahmen einer angemessenen beruflichen Förderung nimmt die betreffende Person unter Anleitung eines Gruppenleiters in einem Arbeitsfeld zunehmend selbständig Aufgaben wahr. Es wird jedem Einzelnen ermöglicht, seine Leistungsfähigkeit zu entwickeln, erhöhen oder wiederzugewinnen und seine Persönlichkeit zu entfalten.

Eine Förderung und Beschäftigung ist in folgenden Arbeitsfeldern möglich:

Stephanus Werkstatt Wetzlar:

  • Bürodienstleistung
  • Druckerei
  • Montage
  • Hauswirtschaft

Stephanus Werkstatt Weilburg:

  • Montage
  • Werbetechnik
  • Bürodienstleistung

Den Beschäftigten wird leistungsunabhängig ein Werkstattentgelt gezahlt. Für die weitere Absicherung des Lebensunterhaltes kann ein Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Renten bei Erwerbsminderung sowie Sozialversicherungsbeiträge werden weiter gewährt. Unser Sozialdienst unterstützt Sie bei Fragen, Problemen sowie administrativen Angelegenheiten und wirkt an der Förderplanung mit.

Ansprechpartner:

  • Sozialdienst Wetzlar: Elke Schwarz, Jessica Günther
    Telefon: 06441 9013-200
  • Sozialdienst Weilburg: Janika Lommel
    Telefon: 06441 9013-300