Sie möchten gerne eine berufliche Rehabilitation absolvieren?
Hierzu ist ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Aufnahmevoraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Personenkreis psychisch erkrankter Menschen. Kostenträger für Berufsanfänger oder Menschen, die noch keine 15 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ist die örtliche Agentur für Arbeit. Für alle, die länger berufstätig waren oder Empfänger von Erwerbsminderungsrente sind, ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung Hessen oder Bund der Kostenträger.
Antragsformulare können entweder online über die Seiten der Deutschen Rentenversicherung (Formblatt G 130) oder direkt bei der Arbeitsagentur abgeholt werden. Zuständig bei der Arbeitsagentur ist die dortige Rehaabteilung.