Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze sind ausgelagerte Arbeitsplätze, die für Menschen mit Behinderungen außerhalb der WfbM in einem externen Betrieb eingerichtet werden.
Es handelt sich dabei um „Nischen-Arbeitsplätze“, die keinen Ersatz für Fachkräfte darstellen, sondern vielmehr deren Arbeit unterstützen.
Die organisatorische Anbindung an die Stephanus Werkstatt bleibt bestehen. Den Menschen mit Behinderungen sowie den Betrieben steht eine Fachkraft für berufliche Integration (FbI) in der WfbM beratend zur Seite. Einer Integration auf einen betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz ist in der Regel ein unverbindliches Orientierungspraktikum vorgeschaltet.
Das Ziel einer betriebsintegrierten Beschäftigung ist einerseits die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, andererseits kann ein betriebsintegrierter Beschäftigungsplatz der Übergang in ein sozialversicherungs- pflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein.
Die Stephanus Werkstatt begleitet Menschen mit psychischer Erkrankung auf unterschiedlichsten betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen in Industrie, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, öffentlichen Betrieben und Einrichtungen.
Beispiele:
- Mitarbeit in den Bereichen Montage, Lager, Verpackung und Versand
- Mitarbeit in Pflegeheimen und Krankenhäusern
- Mitarbeit in Küchen und Kantinen
- Mitarbeit bei handwerklichen Tätigkeiten
- Mitarbeit in der Verwaltung
- Mitarbeit bei Hausmeistertätigkeiten
- etc.
Ansprechpartner:
- Fachkräfte für berufliche Integration
Daniela Tataryan
André Discher
Telefon 06441-9013-200
Welche Vorteile bringt das für den Betrieb?
- Der Betrieb profitiert von einem motivierten, leistungs- und lernbereiten Mitarbeiter.
- Die Unternehmenskultur kann durch einen Menschen mit Behinderung bereichert werden.
- Der Betrieb kann die erbrachte Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.
- Die Rückkehr des Mitarbeiters in die Werkstatt ist bei Bedarf möglich.