Wir beraten Eltern, Jugendliche und Kinder gemeinsam oder auch einzeln. Eltern bzw. Familien können zu uns kommen, wenn

  • sie ihre familiären Beziehungen verbessern wollen,
  • ihre Familie in eine Krise geraten ist,
  • sie unsicher sind, wie sie sich ihrem Kind gegenüber verhalten sollen,
  • sie sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen,
  • ihr Kind Schwierigkeiten mit dem Lernen hat,
  • sie als Eltern kooperieren wollen, auch wenn sie kein (Ehe-)Paar mehr sind und
  • sie allgemeine und spezielle Erziehungsfragen haben.

Kinder und Jugendliche können zu uns kommen, wenn

  • sie Schwierigkeiten in der Schule haben,
  • sie unter familiären Problemen und Konflikten leiden und
  • sie mit den Folgen von Unfällen oder Behinderungen zu kämpfen haben.

Paare, aber auch Einzelpersonen können zu uns kommen, wenn

  • sie Schwierigkeiten im Umgang mit dem Partner, der Partnerin haben,
  • sie ihre Kommunikation in der Partnerschaft verbessern wollen,
  • sie ihre sexuelle Beziehung als unbefriedigend empfinden,
  • sie über Trennung/Scheidung nachdenken,
  • sie sich nach einer vollzogenen Trennung bzw. Scheidung Unterstützung wünschen und
  • Probleme durch äußere Umstände auftreten (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Unfall).

Wir beraten unverheiratete Paare, Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare.

Eltern gemeinsam bzw. Vater oder Mutter können zu uns kommen, wenn

  • sie eine Trennung in Erwägung ziehen und sich informieren wollen,
  • sie sich nicht im Klaren sind, wie sie im Fall der Trennung mit den Kindern umgehen sollen,
  • sie als getrenntes Paar die Kommunikation als Eltern aufrecht erhalten bzw. verbessern wollen und
  • sie Regeln für die Ausübung des Besuchs- und Umgangsrecht aushandeln wollen (Teilmediation).

Einzelpersonen und (Ehe-)Paare können sich an uns wenden, wenn

  • sie sich in einer Krise oder Umbruchsituation befinden,
  • sie mit Krankheit, Verlust, Trennung oder Tod nicht fertig werden,
  • sie unter Ängsten oder Depressionen leiden und
  • erwachsene Kinder ihnen Sorgen machen.

Bei Bedarf beraten wir Sie über Möglichkeiten der Psychotherapie im Gesundheitswesen.

Seit 2009 hat die Beratungsstelle ihr Angebot erweitert und berät Menschen mit geistiger Behinderung aus den Einrichtungen der Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e.V.

Die Beratungsthemen umfassen neben den persönlichen, familiären und partnerschaftlichen Themen auch Probleme am Arbeitsplatz.

Es werden Einzel-, Paar- und Familiengespräche angeboten unter Einbeziehung des gesamten Familien- und Betreuersystems.

Anmeldungen und telefonische Informationen erhalten Sie mittwochs in der telefonischen Sprechzeit zwischen 13:30 und 14:00 Uhr.

Ansprechpartnerin: Stefanie Kloos-Kramer

Männer, Frauen, Jugendliche und junge Erwachsene können zu uns kommen,

  • wenn sie ihr erstes Kind erwarten,
  • wenn der Kinderwunsch bisher unerfüllt geblieben ist,
  • wenn die Schwangerschaft unglücklich zu Ende gegangen ist,
  • wenn sie Fragen haben bezüglich der gesundheitlichen, emotionalen, sozialen und finanziellen Aspekte, die bei der Familienplanung und Schwangerschaft eine Rolle spielen,
  • wenn sie sexuelle Probleme haben und
  • wenn sie von sexueller Gewalt betroffen sind.

Bei Bedarf vermitteln wir an spezialisierte Dienste weiter.

Sie möchten eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen?

  • Die Beratung ist kostenlos.
  • Die Beratung ist ergebnisoffen.
  • Das Gespräch unterstützt Sie dabei eine freie und gut überlegte Entscheidung zu treffen.
  • Auf Wunsch können Sie anonym bleiben.
  • Die Beraterin oder der Berater unterliegt der Schweigepflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Fachkräfte verfügen über fundierte Informationen bezüglich Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für werdende Mütter und Väter.
  • Der Berater oder die Beraterin haben Zeit für Sie, das Gespräch dauert bis zu 60 Minuten.
  • Für eine gute Planung des Termins ist es notwendig, sich telefonisch anzumelden.
  • Weitere – für Sie kostenfreie – Gespräche können auf Wunsch vereinbart werden.
  • Sie können eine Person Ihres Vertrauens in die Beratung mitbringen (Partner, Freundin, Eltern).
  • Nach der Beratung bekommen Sie auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung.

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.

Diese Unterstützung gibt es für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder Erziehung und Pflege des Kleinkindes entstehen, wie Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts, Betreuung des Kleinkindes (z. B. um eine Ausbildung beenden zu können) oder Einrichtung der Wohnung.
Voraussetzung hierfür ist eine finanzielle Notlage, in welcher der Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht durch eigenes Einkommen oder anderweitige Unterstützungsleistungen gedeckt werden kann.

Früherkennung entwicklungsschädigender Faktoren im Umfeld der Ratsuchenden gehört ebenso zu den Aufgaben der Beratungsstelle wie die Aufklärung über soziale, psychologische und pädagogische Zusammenhänge.

Diese erfolgt auch fallübergreifend.

Wir kommen in die Kirchengemeinde, in den Kindergarten oder in die Schule, zu speziellen Themen wie

  • Partnerschaft,
  • Erziehungsfragen,
  • Trennung und Scheidung und
  • Gewalt in der Familie.

Wir erklären psychologisch-pädagogische Sichtweisen und helfen die Empfindsamkeit im Miteinander zu wecken und zu vertiefen.

Arbeitsformen sind:

  • Vortragsarbeit
  • Beratung von Institutionen
  • Gesprächskreise und Seminare
  • Arbeitsplatzbezogene Beratung für Angehörige helfender Berufe
  • Pressegespräche
  • Mitwirkung an Arbeitsgruppen
  • Präsenz, Unterstützung und Mitgestaltung von sozialräumlich bedeutsamen Anlässen

Wir bieten spezielle Informations- und Beratungsleistungen zu ausgewählten Themen an. Damit wollen wir über die Arbeit der Beratungsstelle informieren, sowie typische Problemfelder im Bereich Ehe, Partnerschaft, Erziehung und Familie ansprechen.

Wir erklären psychologisch-pädagogische Sichtweisen und helfen die Empfindsamkeit im Miteinander zu wecken bzw. zu vertiefen.

Das Informationsgespräch bezieht sich auf Fragestellungen aus dem Bereich des Familienrechtes. Es ist als Orientierungshilfe gedacht, dient der Vorsorge und ersetzt nicht die anwaltliche Tätigkeit.

Die Gespräche führt Frau Rechtsanwältin Gerhild Schneider-Bode, Fachanwältin für Familienrecht aus Heuchelheim.

Anmeldungen können Montag – Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr entgegengenommen werden.

Unkostenbeitrag: 20,– € (Spendenbasis)