Worum es geht
Es gibt viele Gründe, warum Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selber um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Beruht dies auf einer Erkrankung oder Behinderung, so kann das Betreuungsgericht für sie/ihn eine/n rechtliche/n Betreuer/in bestellen.
Das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Person zu wahren ist ein zentrales Anliegen der rechtlichen Betreuung. In diesem Sinne verstehen wir unsere Aufgabe.
Der/die Betreuer/in hat die Angelegenheiten der betreuten Person so wahrzunehmen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen selbst gestalten kann (§ 1821 Absatz 2 BGB).
Wenn Sie selbst ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung übernehmen wollen – egal, ob für einen Angehörigen oder auch eine Person, die nicht zur Familie gehört – finden Sie bei uns Rat und Unterstützung. Sie werden von uns in diese Aufgabe eingeführt und geschult.
Wer heute schon für sich selbst in rechtlicher Hinsicht vorsorgen will, kann sich bei uns informieren und beraten lassen.